Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds – Neue Regelungen seit dem 22.07.2013

Wer nach ab dem 22.07.2013 Anteile an offenen Immobilienfonds (OIF) erwirbt, muss sich auf neue Regelungen einstellen.

Ab dem 22.07.2013 gelten folgende Regelungen:

  • Anteile, die nach dem 21.07.2013 erworben werden, können nur nach Einhalten einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten zurückgegeben werden,
  • unabhängig von der Mindesthaltefrist unterliegen alle  Anteile einer Kündigungsfrist von 12 Monaten,
  • der bis zum 21.07.2013 geltende Freibetrag von EUR 30.000,00 je Kalenderhalbjahr, der Kleinanleger bislang zugute kam, entfällt für Anteile einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, die nach dem Stichtag erworben werden.