Fremdwährungsdarlehen – Aufklärungspflicht der Bank

Fremdwährungsdarlehen – Aufklärungspflicht der Bank

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat entschieden, dass ein Kreditinstitut, das Fremdwährungsdarlehen vergibt, einen Kreditnehmer über das damit verbundene Wechselkursrisiko so umfassend informieren muss, dass diese die wirtschaftlichen Folgen der Übernahme Wechselkursrisikos für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann.

EuGH, Urteil vom 20. September 2017, Az. C-186/16

Rentenversicherungsträger haftet für falsche Rentenauskunft

Der Bundesgerichtshof hat in einem von uns erstrittenen Fall (Urteil vom 10.07.2003, AZ: III ZR 155/02) entschieden, dass ein Rentenversicherungsträger für eine falsche Rentenauskunft haftet.

Werde ein Versicherter durch eine falsche Rentenauskunft verlanlasst, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, mache sich der Rentenversicherer schadenersatzpflichtig nach Art. 34 GG/§ 839 BGB. Der zu ersetzende Schaden bestehe in der Differenz zwischen der tatsächlich erreichten Rente und dem Rentenbetrag, der sich ergebe, wenn die erteilten Auskünfte richtig gewesen wären.

In dem entschiedenen Fall hatte der Rentenversicherungsträger unserer Mandantin mehrere Rentenauskünfte erteilt, in denen ihr jeweils ein deutlich zu hoher Rentenbetrag mitgeteilt wurde. Aufgrund dieser unrichtigen Rentenauskünfte gab unsere Mandantin nach der Vollendung des 60. Lebensjahres ihre berufliche Tätigkeit als Pharmareferentin auf und nahm die “Altersrente für Frauen” in Anspruch. Nun stellte sich heraus, dass  der Rentenversicherungsträger die Rente in den Auskünften falsch berechnet hatte. Konkret hat der Rentenversicherungsträger einen Versorgungsausgleich doppelt berücksichtigt. Die in den Rentenauskünften mitgeteilte Rentenhöhe enthielt also den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Anteil an der monatlichen Rente doppelt.

EuGH: Urteil zum Rücktritt von Lebensversicherungen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.12.2013 (AZ: C-209/12) könnte deutschen Versicherungsnehmern den Ausstieg aus Lebensversicherungen erleichtern, bei denen Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Der EuGH hat in diesem Urteil vom 19.12.2013 entschieden, dass die frühere Regelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen nicht vereinbar ist mit Regelungen in der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie des europäischen Gemeinschaftsrechts.

Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds – Neue Regelungen seit dem 22.07.2013

Wer nach ab dem 22.07.2013 Anteile an offenen Immobilienfonds (OIF) erwirbt, muss sich auf neue Regelungen einstellen.

Ab dem 22.07.2013 gelten folgende Regelungen:

  • Anteile, die nach dem 21.07.2013 erworben werden, können nur nach Einhalten einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten zurückgegeben werden,
  • unabhängig von der Mindesthaltefrist unterliegen alle  Anteile einer Kündigungsfrist von 12 Monaten,
  • der bis zum 21.07.2013 geltende Freibetrag von EUR 30.000,00 je Kalenderhalbjahr, der Kleinanleger bislang zugute kam, entfällt für Anteile einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, die nach dem Stichtag erworben werden.