Fremdwährungsdarlehen – Aufklärungspflicht der Bank

Fremdwährungsdarlehen – Aufklärungspflicht der Bank

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat entschieden, dass ein Kreditinstitut, das Fremdwährungsdarlehen vergibt, einen Kreditnehmer über das damit verbundene Wechselkursrisiko so umfassend informieren muss, dass diese die wirtschaftlichen Folgen der Übernahme Wechselkursrisikos für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann.

EuGH, Urteil vom 20. September 2017, Az. C-186/16

Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Das Zinsniveau befindet sich derzeit auf dem historischen  Tiefpunkt. Hart treffen kann dies Darlehensnehmer, die zur Baufinanzierung vor wenigen Jahren ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben um sich die damaligen Zinsen (z.B. 4,5 %) zu sichern und dies in der jetzigen Niedrigzinsphase in Anspruch nehmen müssen, häufig mit einer Zinsbindungsfrist bis zu 10 Jahren. Wer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen will, beispielsweise um mit aktuellen Zinsen zu finanzieren, muss eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen,

Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch die Bank

Darlehensnehmer, denen die Bank den Immobilienkredit gekündigt hat, sollten genau überprüfen, ob die Höhe der Forderung, die die Bank gegen sie erhebt, berechtigt ist. Häufig enthält der geforderte Betrag auch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Beim BGH waren zu der Frage, ob eine Bank in dem Fall, dass sie selbst das Darlehen kündigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Keine Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Banken und Sparkassen sind bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher verpflichtet, diesen eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.   Diese Belehrung muss richtig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobiliendarlehensvertrag führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat,