Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Das Zinsniveau befindet sich derzeit auf dem historischen  Tiefpunkt. Hart treffen kann dies Darlehensnehmer, die zur Baufinanzierung vor wenigen Jahren ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben um sich die damaligen Zinsen (z.B. 4,5 %) zu sichern und dies in der jetzigen Niedrigzinsphase in Anspruch nehmen müssen, häufig mit einer Zinsbindungsfrist bis zu 10 Jahren. Wer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen will, beispielsweise um mit aktuellen Zinsen zu finanzieren, muss eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen,