Keine Nichtabnahmeentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Das Zinsniveau befindet sich derzeit auf dem historischen  Tiefpunkt. Hart treffen kann dies Darlehensnehmer, die zur Baufinanzierung vor wenigen Jahren ein Forwarddarlehen abgeschlossen haben um sich die damaligen Zinsen (z.B. 4,5 %) zu sichern und dies in der jetzigen Niedrigzinsphase in Anspruch nehmen müssen, häufig mit einer Zinsbindungsfrist bis zu 10 Jahren. Wer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen will, beispielsweise um mit aktuellen Zinsen zu finanzieren, muss eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen,

Keine Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Banken und Sparkassen sind bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher verpflichtet, diesen eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.   Diese Belehrung muss richtig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobiliendarlehensvertrag führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat,