Banken und Sparkassen sind bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher verpflichtet, diesen eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Diese Belehrung muss richtig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobiliendarlehensvertrag führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat, das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers nicht verfristet, und der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen kann.
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der letzten Jahre sind fehlerhaft und sorgen dafür, dass die Widerrufsfrist bis heute nicht angelaufen ist. Die sog. Musterbelehrung wurde in der Praxis häufig nicht verwendet oder es wurde eine veraltete Musterbelehrung verwendet.
Wird ein Darlehensvertrag – wirksam – widerrufen, entsteht ein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis. Dadurch erlöschen die ursprünglichen vertraglichen Leistungspflichten, woraus folgt, dass die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat. Das Rückabwicklungsverhältnis führt dazu, dass beide Parteien verpflichtet sind, dem anderen Teil die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren und marktübliche Zinsen für die Nutzung zu zahlen. Kreditsicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft, Lebensversicherung) sind zurückzugewähren.
Praktische Bedeutung kann der Widerruf eines Darlehensvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben, wenn es darum geht, einen Kreditvertrag vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu beenden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Ein Darlehensnehmer sollte auf keinen Fall vorschnell einen Widerruf gegenüber seiner Bank aussprechen. Die Feststellung, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, setzt eine sorgfältige Prüfung voraus. Ein Darlehensnehmer dürfte kaum in der Lage sein, zu beurteilen, ob die in seinem Fall erteilte Widerrufsbelehrung falsch ist, zumal sich die Gesetzeslage zum Widerrufsrecht und auch die sog. Musterbelehrung mehrfach geändert haben sich und die hierzu ergangene Rechsprechung für Laien und kaum überschaubar ist.
Rechtsanwältin Tritschler ist als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Überprüfung von Darlehensverträgen und Widerrufsbelehrungen spezialisiert. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Fragen hierzu haben oder unsere Hilfe benötigen.