EuGH: Urteil zum Rücktritt von Lebensversicherungen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.12.2013 (AZ: C-209/12) könnte deutschen Versicherungsnehmern den Ausstieg aus Lebensversicherungen erleichtern, bei denen Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. Der EuGH hat in diesem Urteil vom 19.12.2013 entschieden, dass die frühere Regelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen nicht vereinbar ist mit Regelungen in der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie des europäischen Gemeinschaftsrechts.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Banken und Sparkassen sind bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher verpflichtet, diesen eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.   Diese Belehrung muss richtig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Immobiliendarlehensvertrag führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat,